Energieausweis

Energieausweise nach Bedarf oder Verbrauch – gesetzlich sicher, mit klarem Ablauf, realistischer Dauer und transparentem Preisrahmen. Kurzfristig umsetzbar.

Energieausweis für Nichtwohngebäude – Beispiel nach GEG

Welcher Ausweis für Ihr Objekt?

Verbrauchsausweis: Basiert auf tatsächlichen Verbrauchsdaten (Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre). Oft ausreichend für Bestandsgebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten, zügig erstellt und kostengünstiger. Bei Verkauf oder Neuvermietung ist er gesetzlich zulässig, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Bedarfsausweis: Basiert auf der Berechnung des theoretischen Energiebedarfs des Gebäudes (Dämmung, Heizung, Fenster etc.). Bei Neubau, Gebäuden mit weniger als fünf WE oder größeren Sanierungen oft erforderlich. Wir beraten Sie, welcher Ausweis für Ihr Objekt rechtlich nötig und sinnvoll ist.

So erstellen wir Ihren Energieausweis

Anfrage & Klärung

Wir klären Objektart, Nutzung und Baujahr, vereinbaren bei Bedarf einen Termin vor Ort für die Begehung und Datenerfassung.

Erstellung

Die Dauer hängt von der Art ab – Verbrauchsausweis meist innerhalb weniger Tage, Bedarfsausweis ggf. länger. Alle gesetzlichen Pflichtangaben (Energieeffizienzklasse, Kennwerte, Empfehlungen) werden erfüllt.

Preisrahmen

Der Preisrahmen wird Ihnen vorab transparent mitgeteilt – keine versteckten Kosten. Sie erhalten den Ausweis in der gesetzlich vorgeschriebenen Form.

Wann brauchen Sie einen Energieausweis?

Bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie muss dem Interessenten bzw. Mieter spätestens bei der Besichtigung ein gültiger Energieausweis zugänglich gemacht werden. Fehlt er, können Bußgelder drohen – und Käufer oder Mieter erwarten heute eine transparente Information über die Energieeffizienz.

Ein Energieausweis hat in der Regel eine Gültigkeit von 10 Jahren. Nach Ablauf oder nach größeren Sanierungen ist ein neuer Ausweis erforderlich. Wir erstellen Bedarfs- und Verbrauchsausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude und beraten Sie, welcher Typ für Ihr Objekt in Frage kommt.

Energieeffizienzklassen A bis G – Skala Energieausweis

Häufige Fragen zum Energieausweis

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis – wer entscheidet?

Die gesetzlichen Vorgaben legen fest, wann ein Bedarfsausweis Pflicht ist (z. B. Neubau, weniger als 5 WE, bestimmte Sanierungsfälle). In vielen Bestandsgebäuden ist der Verbrauchsausweis zulässig. Wir prüfen Ihr Objekt und empfehlen den passenden Ausweis.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

In der Regel 10 Jahre. Nach Ablauf oder nach wesentlichen Änderungen am Gebäude (z. B. Dämmung, neuer Heizung) ist ein neuer Ausweis erforderlich.

Kann ich den Ausweis auch für ein Gewerbeobjekt bestellen?

Ja. Wir erstellen Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude. Die Methodik unterscheidet sich bei Nichtwohngebäuden teilweise – wir klären das mit Ihnen bei der Anfrage.

Kontakt nehmen – unverbindlich und transparent.

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